Am 25. August 1868 trat die Allgemeine Schützenordnung des bayerischen Königreichs in Kraft. Erkannten die bereits bestehenden oder neu gebildeten Vereine die Schützenordnung als Statut an, so erhielten die Vereine die Rechte einer „Corporation“ (heute Körperschaft).
Diese Anerkennung hat Folgen bis zum heutigen Tage. So müssen kgl. priv. Schützengesellschaften bei Satzungsänderungen oder -neufassungen darauf achten, dass die Satzung zum einen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beachtet, zum anderen muss die Satzung auch die Schützenordnung aus dem Jahre 1868 entsprechen.
Unsere Satzung wurde 2021 an die neuen Gesetze und Regelungen angepasst und 2022 noch einmal überabeitet.
Anpassungen gab es in den Punkten der Neuaufnahme von Mitgliedern, den Wahlbestimmungen und der Einführung von Vereinsordnungen.